Seite erstellt: 28. 2. 2020
Seite aktualisiert: 3. 3. 2020
Neuere Erkenntnisse und Auflösung des Problems: 5. 3. 2020
Seite aktualisiert: 10. 3. 2020

betroffene Landkreise: Berchtesgadener Land, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Oberallgäu, Passau, Rottal-Inn und Traunstein.

Im Januar 2018 wurde ein Schreiben der obersten Baubehörde Bayerns an die staatlichen Bauämter versandt, in dem von einem Forschungsprojekt des Deutschen Wetterdienstes berichtet wurde. Dieses hatte die Überarbeitung der Schneelastzonenkarte zur Aufgabe. Als bislang vorliegendes Ergebnis dieses Projektes wurde in Anhang M die Neuzuordnung der Schneelastzonen tabellarisch aufgelistet mitgeteilt. Da wir vom direktiven Charakter dieses Schreibens ausgegangen sind, haben wir die neuen Werte in der 4H-WUSL-Datenbank übernommen. Dies war u. U. etwas voreilig, wie sich in einem konkreten Fall des Bauamtes Miesbach für die Gemeinde Irschenberg zeigt.

Verlässliche Schneelastannahmen sind insbesondere wichtig, da diese Lasten vom Dach ausgehend durch sämtliche Geschosse des Gebäudes bis in die Fundamente zu verfolgen sind. Aus diesem Grund haben wir Anfragen an die betroffenen Landkreise gestellt mit der Bitte um Aufklärung, wie dort mit dem o. a. Schreiben der obersten Baubehörde Bayerns umgegangen wird. Insgesamt betroffen sind 136 Gemeinden, wobei - nach neuesten Erkenntnissen - 104 Gemeinden einer niedrigeren Schneelastzone - und 32 Gemeinden einer höheren Schneelastzone zuzuordnen wären. Insbesondere die zuletzt genannte Gruppe lässt sich unter dem Aspekt "der vorausschauenden Gefahrenabwehr" schwerlich ignorieren.

Vier Landkreise haben inzwischen geantwortet:

  • Im Landkreis Rottal-Inn gelten die alten Schneelastzonen gemäß der Karte der Schneelast- und Windzonen für Bayern vom Juli 2007. Da in diesem Landkreis keine Gemeinde hinsichtlich der Schneelastzone höher eingestuft wurde, ist die Entscheidung nachvollziehbar. Wir werden die 4H-WUSL-Datenbank dahingehend korrigieren.
  • Im Landkreis Oberallgäu werden seit Januar 2018 die neuen Werte verwendet. Hier gelten folglich die in der aktuellen 4H-WUSL-Version ausgewiesenen Werte. Interessant ist, dass auch hier keine Gemeinde hinsichtlich der Schneelastzone höher eingestuft wurde.
  • Im Landkreis Miesbach werden nur die Werte der drei höher eingestuften Gemeinden übernommen. Alle anderen Gemeinden behalten den ursprünglichen Wert der Schneelastzone 3. Wir werden die 4H-WUSL-Datenbank dahingehend korrigieren.
  • Im Landkreis Passau werden die neuen Werte strikt angewendet. Hier gelten folglich die in der aktuellen 4H-WUSL-Version ausgewiesenen Werte.
    Anmerkung: In Passau wurden die meisten Gemeinden höher eingestuft.

Von den anderen Landkreisen haben wir leider noch keine Antwort bekommen. Im Zweifelsfall erkunden sie sich bei ihrem örtlichen Bauamt. Wir werden diese Seite aktualisieren, sobald weitere Erkenntnisse vorliegen.

Neuere Erkenntnisse und Auflösung des Problems:

Im nationalen Anhang der Schneelastnorm DIN EN 1991-1-3/NA:2010-12 steht folgender Satz:

    Die genaue Zuordnung von Verwaltungseinheiten zu den Schneelastzonen in Bild NA.1, insbesondere im Bereich von Schneelastzonengrenzen, ist bei den zuständigen Behörden zu erfragen.

Dementsprechend war unsere Vorgehensweise, die Baubehörden der betroffenen Landkreise anzuschreiben, folgerichtig. Leider haben wir dabei übersehen, dass der nationale Anhang der Schneelastnorm mittlerweile überarbeitet wurde. Aktuell gilt DIN EN 1991-1-3/NA:2019-04, in dem der o. a. Satz wie folgt geändert wurde:

    Hinsichtlich der genaueren Zuordnung der Schneelastzonen und des Bereichs des „Norddeutschen Tieflands“ nach Verwaltungsgrenzen wird auf die Tabelle „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen“ hingewiesen.
    ANMERKUNG Die Tabelle „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungs­grenzen“ ist über http://www.is-argebau.de oder http://www.dibt.de abrufbar.

Somit gilt normengerecht festgelegt, dass es den unteren Baubehörden gar nicht (mehr) zusteht, über neuere Erkenntnisse der Schneelastzonenzuordnung zu befinden. Vielmehr lohnt sich ein Blick in die Liste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), die ihre Informationen seit jeher in einer Exeltabelle (aktuell: Stand 23. August 2019) zur Verfügung stellt. Dieser kann entnommen werden, dass alle Werte aus dem Schreiben der obersten Baubehörde Bayerns vom Januar 2018 (hier: Anhang M) komplett übernommen wurden. Dies gilt sowohl für die Gemeinden, deren Schneelastzone höher eingestuft wurde wie auch für die Gemeinden mit einer niedrigeren Zuordnung.

Um noch einmal zum Ausgangsproblem zu kommen: Für die Gemeinde Irschenberg im Landkreis Miesbach gilt mit Bezug auf die aktuell gültige Eurocode-Norm (DIN EN 1991-1-3:2010-12 in Kombination mit DIN EN 1991-1-3/NA:2019-04) unzweifelhaft die Schneelastzone 2, da dies in der aktuellen DIBt-Liste so ausgewiesen wird, auf die die Norm ausdrücklich Bezug nimmt.

Resümierend kann (zu unserer Freude) festgestellt werden:
Die von 4H-WUSL ausgewiesenen Werte sind korrekt.

PS: Wir bedanken uns für die vielen telefonischen Diskussionen und Anregungen im Kreise unserer Kunden.

Links:
Karte der Schneelast- und Windzonen für Bayern vom Juli 2007
Schreiben der obersten Baubehörde vom Januar 2018
Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen vom August 2019 (DIBt)